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WaffG 42a u. Altersnachweis

Laut Deutschem WaffG. v. 1.4.2008 § 42a, Absatz 1 " Verbot des Führens von Anscheinwaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen ", ist es seit dem 1. April 2008 in Deutschland verboten:

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge ( Einhandmesser ) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge

über 12 cm öffentlich zu führen. Ausnahme: Es liegt ein berechtigtes Interesse vor.

Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nicht für das Führen von Hieb- und Stoßwaffen z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen.

 

Altersnachweis

 Die ab 18 Jahre gekennzeichneten Artikel aus unserem Sortiment dürfen laut deutschem Waffengesetz

nur an volljährige Personen über 18 Jahre verkauft werden.
Bitte beachten Sie, 

dass der Versand und die Auslieferung altersnachweispflichtiger Artikel nur an die in der Lieferadresse

angegebene Person (Ausweisvorlage) erfolgt und entgegengenommen werden kann.

Eine direkte Adressierung altersnachweispflichtiger Artikel an Packstationen, Nachbarn oder die Adresse

im Ablagevertrag ist deshalb nicht möglich.

Sollten Sie bei der Zustellung des Paketes nicht anwesend sein, wird das Paket in der für Sie zuständigen

Postfiliale für 7 Tage zur Abholung hinterlegt. Eine Benachrichtigungs-Abholkarte finden Sie dann in Ihrem Briefkasten.

Zur Abholung ist ein gültiges Ausweisdokument erforderlich.

 

Bei Bestellungen aus Österreich und der Schweiz ist kein Altersnachweis erforderlich.